Ich nutze ebay mit einem Privatkonto regelmäßig seit 2002 vorwiegend als Käuferin, manchmal aber auch als Verkäuferin. 163 Transaktionen wurden bis dto. bewertet (100% positive Bewertungen). Insgesamt waren es aber wohl weit mehr als 200 Transaktionen. Das entspricht durchschnittlich 17 Käufen oder Verkäufen pro Jahr. Nicht so viel, aber immerhin genug, um, nennen wir es mal “interessante” Erfahrungen zu machen.

95% meiner Transaktionen verliefen durch die Bank positiv. Gerade in den Anfangszeiten, wo ebay mir noch viel mehr Spaß machte und der Flohmarkt- und Schnäppchen-Charakter noch viel stärker ausgeprägt war, ergaben sich immer mal wieder private Kontakte. So habe ich z. B. vor mehreren Jahren mein großes privates Wolle-Depot nach und nach abverkauft, weil ich aufgrund permanenter Sehnenscheidenentzündungen nicht mehr stricken konnte. Mit einer besonders fleißigen Käuferin habe ich bis heute immer noch Kontakt.

Heute läuft alles professioneller, kompakter, oft komplett automatisiert und unpersönlicher ab. Nur wenn es Probleme gibt, entsteht unweigerlich ein persönlicher Kontakt, i.d.R. zunächst über eine schriftliche Kontaktaufnahme über die ebay-Plattform. Gründe für eine Kontaktaufnahme des Käufers können eine noch ausstehende, längst fällige oder erwartete Lieferung eines Artikels oder auch ein defekter Artikel oder nicht der Artikelbeschreibung entsprechender Artikel sein. Meistens ist die Sache eindeutig. Der private Käufer macht von seinem gesetzlich gegenüber professionellen Verkäufern verankerten Widerrufsrecht Gebrauch, schickt die Ware zurück und bekommt den Kaufpreis erstattet oder man einigt sich auf eine gleichwertige Ersatzlieferung, eine Reparatur oder einen Preisnachlass.

Im Prinzip läuft eine Reklamation mit einem privaten Verkäufer ähnlich ab, denn auch dieser darf keine vorsätzlich falschen Artikelbeschreibungen verfassen oder defekte oder beschädigte Artikel als funktionsfähig oder unbeschädigt anpreisen. Der Käufer befindet sich jedoch in einer etwas schwächeren Position als gegenüber einem professionellen Verkäufer, da er gegenüber einem privaten Verkäufer in der Beweispflicht ist. Ist das Gegenüber jedoch ein professioneller Verkäufer, so ist die Beweislast umgekehrt und der Verkäufer muss beweisen, dass er einen einwandfreien Artikel gem. der Artikelbeschreibung versendet hat. Darüber hinaus gibt es ggf. Sachmängel-Gewährleistungspflichten, Aufklärungs- und Warnpflichten sowie Sicherungspflichten.

Einen kurzen Abriss dieser sehr komplexen Materie unter der Überschrift “Verbraucherrechte” befindet sich auf eRecht 24 unter dem folgenden Link:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Wer tiefer einsteigen möchte, sei verwiesen auf das deutsche Produkthaftungsgesetz und die EG-Richtlinie 85/374/EWG.

Soweit die Theorie. Nun aber:

Zum konkreten Fall

Ich erbte einen defekten Tintenstrahldrucker CANON PIXMA ip5200 mit vollem Original-Tintenpatronensatz. Dies weckte meinen Ehrgeiz, den Drucker wiederzubeleben, denn der Drucker selbst ist oder war wohl ein Kultgerät. Ich habe in meiner Agentur mehrere Drucker, darunter auch einen sehr hochwertigen Farblaserdrucker. Dieser beherrscht jedoch weder randlosen Druck noch kann er CDs bedrucken. Das wiederum würde ich privat gerne des Öfteren tun. Der bewusste ip5200 kann das! Ich begab mich also auf eine ausgiebige Internetrecherche.

Ziemlich schnell wurde mir aufgrund der Fehlerberichte und meiner Tests mit dem defekten Drucker klar, dass wohl der Druckkopf defekt sei. Der Versuch, den alten Druckkopf fachgerecht nach Internet-Anleitung zu reinigen, half leider nicht. Ein neuer Originaldruckkopf schlägt mit fast 80,00 € inkl. Versand zu Buche. Alternative: Einfach mal bei ebay schauen, was es da so an Material gibt.

Die meisten Drucker wurden als defekt verkauft. In vielen Fällen wurden die Drucker auch ohne Druckkopf angeboten. Es gab wenige Drucker, die die Zusatzbezeichnung ip5200R hatten. Dabei handelt es sich um einen Drucker mit Netzwerk- und WLAN-Anschluss. Auch nicht schlecht! Ein Sofortkauf-Angebot fiel in meine engere Wahl. Überschrift:

Canon PIXMA iP5200R Drucker mit neuem DK mit 10 Patr. WLAN! 

Auch die Artikelbeschreibung klang vielversprechend. Artikelzustand: “Vom Verkäufer generalüberholt: Artikel wurde von einem eBay-Verkäufer (und nicht von einem vom Hersteller zugelassenen Händler) generalüberholt. Das bedeutet, das Produkt ist geprüft, gereinigt und repariert, so dass es wieder vollkommen funktionsfähig ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Der Artikel befindet sich unter Umständen nicht in der Originalverpackung. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.”

Ich war bereit, den nicht so günstigen, aber m.E. angemessenen Kaufpreis zu bezahlen, kaufte den Drucker und bezahlte sofort. Die Lieferung erfolgte prompt bereits zwei Tage später am vergangenen Samstag, 09. August.

Abends packte ich den sorgfältig verpackten Drucker aus. Er sah äußerlich und auch innen neuwertig aus. Zwei Sätze Noname-Tintenpatronen lagen bei. Ferner das obligatorische Netzkabel, ein USB-Kabel sowie ein kleiner, unbeschrifteter weißer Karton, der, wie sich dann rausstellte, den Druckkopf, enthielt. Es lag eine Rechnung, aber keinerlei weitere Unterlagen oder Treiber-CD etc. bei.

In dem weißen Karton war eine zugeschweißte Alu-Verpackung. Als ich diese öffnete, war ich verwundert. Der Druckkopf war mit bunten Tropfen übersät und die Alu-Verpackung sah von innen ebenso aus. Eingebaut habe ich ihn dann zunächst nicht. Ich stellte ihn vielmehr auf ein Küchentuch, um ihn trocknen zu lassen.

Blick in die Verpackung des "neuen" Druckkopfes

Blick in die Verpackung des “neuen” Druckkopfes

Am Montag, also zwei Tage später, war der Druckkopf trocken. Da ich den neuen Drucker gerne in Betrieb nehmen wollte, baute ich ihn fachgerecht in den generalüberholten CANON ip5200R ein und setzte die Patronen ein. Das Gerät ließ sich anschalten und druckte nach problemloser Treiberinstallation – verbunden via USB-Kabel – ein Düsentestmuster fehlerfrei und lückenlos aus. Danach hatte ich zunächst keine Zeit mehr, da ich arbeiten musste.

Später am Tag wollte ich die WLAN-Installation in Angriff nehmen. Leider ließ sich der Drucker nicht mehr anschalten. Auch die Entnahme der Patronen und des Druckkopfes erweckten den Drucker nicht wieder zum Leben. Er war schlichtweg tot. Nach diversen Recherchen und auch Tests (u. a. Ausbau des Drucker-Netzteils und Test in dem anderen ip5200 – Netzteil in Ordnung) die bittere Erkenntnis:

Die Hauptplatine des Druckers hat den Geist aufgegeben!

Ursache ist entweder ein Defekt im Drucker bzw. auf der Platine des bis dto. wohl funktionierenden Druckers – das tritt immer wieder bei Druckern dieses und ähnlichen Typs urplötzlich auf oder aber der Druckkopf, der ja immerhin einen perfekten Ausdruck geliefert hatte, hat einen Kurzschluss verursacht, der die Hauptelektronik bzw. Platine des Druckers zerstört hat.

Eine Platine dieses Druckertyps bekommt man leider nicht mal eben so und schon gar nicht für einen “Appel und ein Ei”. So kontaktierte ich nun den professionellen ebay-Verkäufer über das standardisierte Reklamationsformular via ebay.

Eine Antwort erhielt ich nur wenige Stunden später. Kernpunkt der Empörung auf Seiten des Verkäufers war meine Aussage, er habe mir wohl einen “refurbished” Druckkopf geliefert. Er behauptete voller Überzeugung, dass es sich selbstverständlich um einen neuen Original-Druckkopf handele. Ferner hätte ich den Druckkopf nicht einfach in den Drucker einbauen dürfen. Dadurch hätte ich wohl den Druckerdefekt verursacht. Zunächst bat er um Rücksendung der Ware, um alles zu prüfen.

Am nächsten Tag meldete er sich telefonisch. Es war ein sehr langes und sehr kontroverses Gespräch, dessen Kern war, dass ich einen Fehler gemacht hätte und er daher nicht haften könne. Meine begründeten Einwände bezeichnete er durch die Bank als “Spitzfindigkeiten”. Meine Hauptargumente waren:

  • In der Artikelbeschreibung / Lieferumfang stand, dass der Druckkopf bereits eingebaut sei.  – War er aber nicht!
  • Der Druckkopf war nicht neu, was mir aber erst später, als das Kind im Brunnen war, durch stundenlange Internetrecherchen klar wurde. Der Verkäufer hatte mich vorher durch seine erste Antwort nämlich noch mehr irritiert, indem er schrieb, ein Druckkopf müsse feucht sein.
  • In diversen Quellen im Internet wurde aber auch geschrieben, dass niemals letztendlich geklärt werden könne, ob die Platine der Verursacher des Drucker- und Druckkopftodes oder ein defekter Druckkopf einen Kurzschluss auf der Platine ausgelöst habe – die typische “Da-beißt-sich-die-Katze-in-den-Schwanz-Nummer”.
  • Es gab keinerlei Einbau- oder Sicherheitshinweise von Seiten des Verkäufers, wie der Druckkopf eingebaut wird, worauf zu achten sei und was man auf keinen Fall machen dürfe. Von einem Hardware-Spezialisten, der um die Achillessehne von CANON-Druckern sicher weiß, kann das schon im Sinne eines wertschätzenden Kundenumgangs und -services erwartet werden und ist zudem sogar in der EG-Richtlinie für Produkthaftung als sog. “Nebenpflicht” oder “Instruktionspflicht” verankert, siehe auch Google Books, Ausschnitt aus “Der Angleichungsstand der EG-Produkthaftung” (Ioana Ruxandra Kraft), S. 163 ff.

Es folgten noch mehrere weitere Mails, in denen der Verkäufer aber nicht davon abging, dass er ja eigentlich der Geschädigte sei. Sein Angebot lautete schließlich: Er erstattet mir die Hälfte des Kaufpreises und zahlt die Portokosten für die Rücksendung des Druckkopfes inkl. Verpackung, denn so allmählich kamen wohl auch ihm Zweifel dass der Druckkopf neu gewesen sei.

O-Ton: “Ich habe die Druckköpfe selbst in den USA als Neuware aber in bulk gekauft und jene, die ich selbst verbaute, waren optisch wie auch technisch in Ordnung. Die Bewertungen des Kollegen sind gut und nichts deutet auf eine solche “Mauschelei” hin. Aber auch ich werde der Sache noch nachgehen zumal ich auch noch ein paar der Druckköpfe hier habe.”

Weiteres Prozedere: Den defekten Drucker sowie die Druckerpatronen könne ich behalten (kleine Anmerkung am Rande: Lustig, aber womit soll ich denn drucken???)  Dafür bat er mich, auf eine negative Bewertung bei ebay zu verzichten.

Sehr zähneknirschend und einzig allein aus dem Grund, weil ich weder Zeit noch Lust noch das Geld noch die Nerven habe, mich weiterhin mit diesem Menschen auseinanderzusetzen, dem ich letztendlich – ehrlich und integer wie ich nun einmal bin – wahrscheinlich auf die Spur von Betrügern gebracht habe, stimmte ich diesem Vorgehen zu.

Davon habe ich allerdings immer noch keinen funktionsfähigen Drucker. Aber ich bin auf dem besten Weg dahin, denn bereits gestern Abend ersteigerte ich für sehr kleines Geld einen zwar defekten ip5200R-Drucker bei ebay, dessen Hauptplatine aber höchstwahrscheinlich noch in Ordnung ist. Diese werde ich dann umbauen in den geschrotteten, aber ansonsten sauberen und generalüberholten Drucker.

Darüber hinaus habe ich bereits am Montag einen definitiv neuen Druckkopf gekauft, der heute geliefert wurde. So sieht die Verpackung eines NEUEN ORIGINAL-CANON-Druckkopfes aus:

Versiegelte Verpackung eines neuen CANON Original-Druckkopfes

Versiegelte Verpackung eines neuen CANON Original-Druckkopfes

Wenn alles komplett ist,  gibt es Teil 2 dieser Geschichte mit einem hoffentlich “HAPPY END”. Seid gespannt. Ich bin es auch…

Ergänzung vom 01.09.2014: Hier ist Teil 2 der Geschichte.

Über den/die AutorIn

Kerstin Thieler

Kerstin Thieler lernte nach dem Abitur zunächst etwas Solides und machte eine Banklehre. Nach weiteren Stationen im kaufmännischen Bereich, die nie ihr Ding waren, studierte sie Wirtschaftsinformatik an der FernUni Hagen, um Familie und Studium unter einen Hut zu bringen. 2002 gründete sie die zunächst inhabergeführte Full-Service-Internetagentur double or nothing. Seit 2021 ist sie operierende Geschäftsführerin der double or nothing GmbH, die sie zusammen mit Steffen Schiffel leitet. double or nothing beschäftigt sich mit der Projektierung und dem Aufbau von Websites und Online-Shops sowie allem Facetten des Online-Marketings. Die Liebe zur Musik und Literatur begleiten ihr Leben von frühester Kindheit an. Darüber hinaus engagiert sie sich seit vielen Jahren für diverse soziale Projekte und Organisationen und ist Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereins ZePGiS e.V. - Zentrum für psycho-soziale Gesundheit in Schaumburg. Schon 2014 bereiteten ihr die massiven Veränderungen in der Gesellschaft – global, aber auch in Deutschland – zunehmend Bauchschmerzen. Es bedurfte eines Ventils – des ÜBERDRUCKVENTILS.

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