In den vergangenen Tagen fielen viele Parteifreunde eines geschätzten Politikers aus allen Wolken. Da fiel doch der Abgeordnete gesellschaftlich aus der Reihe, indem er Gefallen an Fotos fand, die er gefälligst nicht im Internet hätte kaufen und schon gar nicht hätte besitzen sollen?
Noch ist überhaupt nicht klar, ob dieser Fall wirklich strafrechtlich relevant ist. Da fallen Beschuldigungen, Vermutungen, Schlussfolgerungen und der Kopf des Ex-Innenministers. Ein Laptop fällt in die Hände von Ganoven?
Wir lesen, dass die Unschuldsvermutung für den Politiker dem staatsanwaltlichen Interesse scheinbar zum Opfer gefallen ist. Fällt unsere Gesellschaft vorzeitig ihr Urteil? Wer sind die Opfer dieses Falls? In erster Linie sind es die Kinder, so der Kinderschutzbund. Und der Politiker? Was ist, wenn dieser Fall gar keiner war und es kein strafrechtlich relevantes Vergehen gegeben hat, wie der Politiker beteuert.
Verzeiht unsere Gesellschaft solche Fehltritte im Jenseits des guten Geschmacks? Denn mehr wäre dann vom „Tatvorwurf“ nicht übrig geblieben. Der freie Fall aus der Gesellschaft würde trotzdem ungebremst weiter laufen. Das menschliche Vertrauen wäre dahin, trotz einer möglichen Rehabilitierung. Das „Geschmäckle“ bleibt, würde der Schwabe sagen.
Aber vielleicht kommt es ja auch ganz anders – und die Staatsanwaltschaft behält Recht mit ihrer Aussage, dass in den meisten Fällen „mehr“ dahinter steckt. Die Konsequenzen für die involvierte Berliner Politikwelt werden wohl überschaubar bleiben, obwohl der eine oder andere „Plauderer“ noch seinen Posten verlieren könnte.
Hier ein sehr lesenswerter Artikel auf ZEIT ONLINE, der die o.g. Gedanken zur Causa E. aus juristischer Sicht aufgreift und diskutiert. Der Autor Thomas Fischer ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.
http://www.zeit.de/2014/10/staatsanwaltschaft-fall-edathy